FAQ

In Deutschland ist der Begriff "Sachverständiger" nicht geschützt. Dementsprechend kann sich jeder, der sich für geeignet und berufen hält, bzw. über eine überdurchschnittliche Qualifizierung verfügt, als Sachverständiger bezeichnen. Jedoch gibt es Qualitätsgaranten. Dies ist zum einen die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen. Diese Anerkennung gibt es in dieser Form ausschließlich in Deutschland. Zum anderen kann es eine Zertifizierung nach DIN EN ISO IEC 17024 sein. In beiden Fällen muss der Sachverständige verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um dann von den Kammern bestellt oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert zu werden. Die wesentliche Aufgabe des Sachverständigen besteht darin, Gutachten zu erstellen. Das bedeutet, er stellt Tatsachen fest und beurteilt den Zustand einer Sache in Form eines objektiven und allgemein gültigen Urteils. Außerdem kann er z.B. Prüf- und Überwachungsaufgaben übernehmen, baubegleitende Qualitätskontrollen durchführen und die Ausstellung von Bescheinigungen vornehmen etc. Oftmals wird er auch als Mediator eingesetzt.
Der anerkannte Sachverständige unterscheidet sich von einem freien Sachverständigen, indem er seine Sach- und Fachkunde nachweist – sprich, sich einer Prüfung unterzieht. Die höchste Anerkennung für Sachverständige ist in Deutschland die "öffentliche Bestellung und Vereidigung" (diese gibt es nur in Deutschland) oder die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Der Begriff "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Öffentlich bestellte Gutachter gibt es ausschließlich in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen findet sich in § 91 HwO oder in § 36 GewO. Die Bestellung nehmen die verschiedenen Kammern, z.B. die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Architektenkammer etc. vor. Über ein Prüfungsverfahren werden Sachverständige in ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer persönlichen Eignung geprüft und im Anschluss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, öffentlich bestellt.

Sachverständige können über eine akkreditierte Zertifizierungsstelle die DIN EN ISO/IEC 17024 erwirken. In der Regel wird die Zertifizierungsstelle durch die zuständige Akkreditierungsstelle auf eine Einhaltung von Regeln und Bestimmungen im Rahmen der Norm überwacht.

Die Sachverständigen weisen Ihre Eignung bei der Erstzertifizierung und bei jeder Re-Zertifzierung nach. Diese können je nach Zertifizierungsstelle in unterschiedlichen zeitlichen Abständen vorgenommen werden.

Die zunächst als internationale Norm bekannte ISO/IEC 17024 wurde 2003 als Europäische Norm EN ISO/IEC 17024 übernommen und anschließend als Deutsche Industrie Norm, DIN EN ISO/IEC 17024, als nationale Norm eingeführt.

Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.

Nach §36 GewO besteht in Deutschland mittlerweile eine Gleichstellung zwischen "öffentlich bestellten" und zertifizierten Sachverstänidigen nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Zum anerkannten Sachverständigen kann sich qualifizieren, wer über eine fundierte Berufsausbildung sowie über eine mehrjährige Berufserfahrung in seinem Fachbereich verfügt. Zu empfehlen ist auch eine gute Qualifikation im Sachverständigenwesen. Ein Sachverständiger haftet persönlich und unmittelbar für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Gutachten entstehen. Die höchsten Anerkennungen in Deutschland sind zum einen die öffentliche Bestellung und die Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024.

Jeder, der über eine überdurchschnittliche Qualifizierung verfügt, kann in Deutschland als freier Sachverständiger tätig werden.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der "besonderen Sachkunde". In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium oder auch eine Berufsausbildung mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Im Handwerk kann das z.B. die Qualifizierung zum Meister sein.

Die EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wurde geschaffen, um auf deren Basis weltweit anerkannte und vergleichbare Anforderungen festzulegen. Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein wichtiges Kriterium, um die Kompetenz eines Sachverständigen zu prüfen.

Die zunächst als internationale Norm bekannte ISO/IEC 17024 wurde 2003 als Europäische Norm EN ISO/IEC 17024 übernommen und anschließend als Deutsche Industrie Norm, DIN EN ISO/IEC 17024, als nationale Norm eingeführt.

Sachverständige können durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle die DIN EN ISO/IEC 17024 erwirken. In der Regel wird die Zertifizierungsstelle durch die Akkreditierungsstelle auf eine Einhaltung von Regeln und Bestimmungen im Rahmen der Norm überwacht.

Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.

Seit einiger Zeit besitzen die öffentliche Bestellung und die DIN EN ISO/IEC 17024 nach §36 GewO eine Gleichstellung.

Gutachter gibt es in allen Bereichen des täglichen Lebens und treten gerade heute vermehrt auf. Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet.

Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Es ist aber auch hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich bestehen.

Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung. Sie haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen. Vor Gericht dienen Gutachten als Grundlage zur Beurteilungen von streitigen Sachverhalten und tragen damit wesentlich zu einer unabhängigen Rechtsprechung bei. Dennoch sind Gutachten grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Der Richter ist vielmehr verpflichtet, die Erkenntnisse des Gutachters kritisch zu überprüfen und sich im Rahmen der freien Beweiswürdigung eine eigene Überzeugung zu bilden. Ggf. muss er ein weiteres Gutachten einholen.

Ein Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und somit als Mittler zwischen der "Fachwelt" und dem Laien zu fungieren.

Aufgabenbereiche von Sachverständigen sind…

die Feststellung von Tatsachen
(Beispiele: Feststellung von Bauschäden, von Lackschäden an Fahrzeugen, des Blutalkoholspiegels, der chemischen Zusammensetzung von Stoffen, etc.)

Schlussfolgerungen aus Tatsachen
(Beispiele: Ursachenermittlung von Unfallschäden, Bauschäden, Funktionsmängeln von Maschinen und anderen technischen Einrichtungen, etc.)

Darstellung von Erfahrungssätzen
(Beispiele: Feststellung der Miethöhe einer Wohnung oder eines Gewerberaums, Bewertung von Grundstücken, Häusern, Kunstgegenständen, Maschinen, Hausrat, Kraftfahrzeugen, etc.)

Die Verdienstmöglichkeiten sind abhängig davon, welche Anerkennung ein Sachverständiger hat. Öffentlich bestellte Sachverständige arbeiten in der Regel nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG). Hier gelten feste Regelsätze.

Zertifizierte Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 und freie Sachverständige unterliegen den Grundsätzen des freien Marktes. Das heißt, hier gelten die branchenüblichen Stundensätze für die Tätigkeit. Diese Honorare können wiederum je nach Branche (zum Beispiel Kfz, Immobilie etc.) variieren.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden. Bestellungskörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter. Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem Überprüfungsverfahren unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollten lange Zeit nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.
Der Sachverständige erhält von der bestellenden Kammer eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel. In den beiden Dokumenten und im Stempel ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. Außerdem hat der Sachverständige im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinzuweisen (z. B. im Briefkopf) und seine Gutachten mit dem entsprechenden Rundstempel zu versehen.

Derzeit sind für über 280 Gebiete der Wirtschaft Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt worden. Häufig nachgefragt werden Experten zu Immobilienbewertung, Schäden an Gebäuden sowie zu Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es darüber hinaus aber auch für die Gewerke des Handwerks und für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Garten- und Weinbau.

Medizinische Sachverständige werden nicht von den hier aufgeführten Bestellungskörperschaften bestellt und sind deshalb in diesem Verzeichnis auch nicht aufgeführt. Ein medizinischer Sachverständiger (auch: medizinischer Gutachter) ist ein approbierter Mediziner, der für einen Auftraggeber (z. B. Gerichte, Versicherer, Berufsgenossenschaften, Rechtsanwälte, Privatpersonen) zu Fragen des Gesundheitszustands und der Körperschädigung von Probanden Stellung nimmt.

Auf der Suche nach einem medizinischen Sachverständigen wendet man sich am besten an die nächste Ärztekammer. Viele Ärztekammern führen auch Verzeichnisse im Internet, in denen selbst nach in Frage kommenden Sachverständigen gesucht werden kann.

Ein qualifizierter Sachverständiger sollte immer auch über ein übergeordnetes Fachwissen verfügen, da er die Arbeit von Berufskollegen begutachten muss. Dies ist jedoch häufig nur dann wertvoll, wenn sich das Fachwissen auch in der Praxis bewährt hat. Achten Sie daher auf eine ausreichende Berufspraxis bei der Wahl Ihres Sachverständigen. Eine fundierte Berufsausbildung sollte nachgewiesen werden. Diese ist abhängig vom Fachgebiet und kann sowohl über eine Meisterprüfung, einen anerkannten Abschluss oder über einen Abschluss an einer Hochschule oder Fachhochschule erbracht werden. Nicht immer ist ein höherwertiger Abschluss auch die Garantie für den umfassenderen Sachverstand. So kann unter Umständen die Begutachtung eines Holzfensters durch einen Tischlermeister, der sich auf Fensterbau spezialisiert hat, durchaus qualifizierter sein, als durch einen Bauingenieur, der in diesem Bereich kaum Erfahrung hat.

Da es in den meisten Ländern (insbesondere auch in Deutschland) keine Vorgaben für die Ausbildung zum Sachverständigen gibt, nehmen in den letzten Jahren die Fälle zu, in den sich Sachverständige selbst ernennen oder aber bei unseriösen Vereinigungen "Schnellkurse" belegen. Hier werden zum Beispiel KFZ Sachverständige ausgebildet, die nur über eine Ausbildung zum Bürokaufmann verfügen oder Bausachverständige, die bisher nur im Verkauf von Häusern tätig waren.

Vor solchen Sachverständigen kann nur dringend gewarnt werden, da sie in den meisten Fällen nicht über das erforderliche Grundlagenwissen verfügen, um auch als Sachverständiger tätig zu sein.

Sachverständige, die über keine Ausbildung als Sachverständiger verfügen, sollten ebenfalls nur mit Vorbehalt gewählt werden, da man hier nicht automatisch davon ausgehen darf, dass der Sachverständige die gesetzlichen Grundlagen und gerichtlichen Vorgaben kennt.

Die folgende Liste soll dabei helfen, dass bei der Beauftragung eines Sachverständigen keine Fehler unterlaufen:

Verfügt der Sachverständige über die Kompetenz und Berufserfahrung um das von Ihnen benötigte Gutachten zu erstellen?
Ist das Auftreten des Sachverständigen professionell?
Gibt es aussagekräftige Informationen über den Sachverständigen bzw. das Sachverständigenbüro?
Ist der Sachverständige bzw. sein Büro zertifiziert (z.B. ISO/IEC 17024 oder ISO 9001:2008)?
Kann der Sachverständige das Gutachten zum vereinbarten Termin erstellen?
Wurden wichtige Kriterien schriftlich in einem Vertrag fixiert?
Beinhaltet der Vertrag Regelungen über die Gebühren, die Zahlung, das Ziel des Gutachtens, den Verwendungszweck, die Pflichten des Gutachters und des Auftraggebers, Einschränkungen der Verwendung etc.?
Ist der Sachverständige einem Verband angeschlossen oder bei einer Kammer registriert, so dass bei Problemen Kontakt aufgenommen werden kann?
Kennen Sie die dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Gab es vor dem Abschluss des Vertrags ein ausführliches Gespräch über das Ziel, das Sie mit dem Gutachten verfolgen?
Ist die Kommunikation mit dem Gutachter konstruktiv und zielorientiert?